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EU setzt KI-Gesetz durch: Neue Kennzeichnungspflichten für Unternehmen

Seit dem 2. August 2026 setzt die Europäische Kommission gemeinsam mit den nationalen Behörden die Vorschriften des europäischen KI-Gesetzes (AI Act) durch. Gleichzeitig gelten neue Transparenzanforderungen für bestimmte KI-Anwendungen. Nutzer müssen künftig erkennen können, ob sie mit einer Künstlichen Intelligenz interagieren oder ob Inhalte mithilfe von KI erstellt beziehungsweise verändert wurden.

Von besonderer Bedeutung für Unternehmen sind die neuen Kennzeichnungspflichten: Chatbots müssen offenlegen, dass sie KI-basiert sind. Zudem müssen KI-generierte oder veränderte Bilder, Videos und Audiodateien, sogenannte Deepfakes, entsprechend gekennzeichnet werden. Auch für andere KI-generierte Inhalte gelten Transparenzvorgaben.

Für Handwerksbetriebe empfiehlt es sich daher, den Einsatz von KI in Marketing, Social Media, Kundenkommunikation und auf der Website zu überprüfen und sicherzustellen, dass die neuen Kennzeichnungspflichten eingehalten werden.

Ziel der Regelungen ist es, Transparenz zu schaffen und Täuschungen zu vermeiden.

Weitere Informationen finden Sie auf der Website der Europäischen Kommission.

Weitere Informationen

Nutzen Sie die EU-Icons zur Kennzeichnung von KI-generierten Inhalten:

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Richard Tauber
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Richard Tauber
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Hauptgeschäftsführer