Bundestariftreuegesetz in der öffentlichen Vergabe

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Pflichten erkennen, Risiken vermeiden, sicher umsetzen.

Digital
Plätze verfügbar
Exklusiv für Innungsmitglieder

Zielgruppe

Unternehmen und Bieter öffentlicher Ausschreibungen sowie an Einkaufs-, Personal-, Rechts- und Compliance-Abteilungen und Nachunternehmen

Termin

Mi., 15.07.2026

09:00 - 10:00 Uhr

1 Stunde

Anmeldung bis

-

Preis

Kostenfrei

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Das Bundestariftreuegesetz ist am 1. Mai 2026 in Kraft getreten und gilt grundsätzlich für öffentliche Bau- und Dienstleistungsaufträge sowie Konzessionen des Bundes ab einem geschätzten Auftrags- oder Vertragswert von 50.000 Euro ohne Umsatzsteuer.

Ziel ist es, tarifvertragliche Arbeitsbedingungen bei Bundesaufträgen verbindlicher zu machen, tarifgebundene Unternehmen im Wettbewerb zu stärken und Lohn- beziehungsweise Personalkostenwettbewerb zulasten fairer Arbeitsbedingungen einzudämmen.

In unserem Webinar werden folgende Punkte besprochen:

• Anwendungsbereich

• Wesentliche Pflichten von Auftragnehmern und Nachunternehmer

• Bedeutung des Tariftreueversprechens

• Stellenbeschreibung

• Auswirkungen auf Kalkulation, Personalplanung, Angebotsabgabe

• Typische Risiken bei Nichteinhaltung

HK

Heinz Kelm

Fachverband Metall Bayern

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Wirtschaftsgesellschaft des Fachverbandes Metall Bayern mbH

Lichtenbergstraße 10
85748 Garching

Tel. 089 20 300 77 0

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Ansprechpartner

Richard Tauber

Richard Tauber

Hauptgeschäftsführer

Tel. 089 20 300 77-0

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