Bundestariftreuegesetz in der öffentlichen Vergabe
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Pflichten erkennen, Risiken vermeiden, sicher umsetzen.
Zielgruppe
Unternehmen und Bieter öffentlicher Ausschreibungen sowie an Einkaufs-, Personal-, Rechts- und Compliance-Abteilungen und Nachunternehmen
Termin
Mi., 15.07.2026
09:00 - 10:00 Uhr
1 Stunde
Anmeldung bis
-
Preis
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Das Bundestariftreuegesetz ist am 1. Mai 2026 in Kraft getreten und gilt grundsätzlich für öffentliche Bau- und Dienstleistungsaufträge sowie Konzessionen des Bundes ab einem geschätzten Auftrags- oder Vertragswert von 50.000 Euro ohne Umsatzsteuer.
Ziel ist es, tarifvertragliche Arbeitsbedingungen bei Bundesaufträgen verbindlicher zu machen, tarifgebundene Unternehmen im Wettbewerb zu stärken und Lohn- beziehungsweise Personalkostenwettbewerb zulasten fairer Arbeitsbedingungen einzudämmen.
In unserem Webinar werden folgende Punkte besprochen:
• Anwendungsbereich
• Wesentliche Pflichten von Auftragnehmern und Nachunternehmer
• Bedeutung des Tariftreueversprechens
• Stellenbeschreibung
• Auswirkungen auf Kalkulation, Personalplanung, Angebotsabgabe
• Typische Risiken bei Nichteinhaltung
Heinz Kelm
Fachverband Metall Bayern
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Wirtschaftsgesellschaft des Fachverbandes Metall Bayern mbH
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