Presseneinrichter*in Grundseminar
ABZ Garching
Einrichter*innen und Kontrollpersonen für mechanische und hydraulische Pressen
Unfälle an Pressen führen häufiger als alle betrieblichen Arbeitsunfälle zu besonders schweren Verletzungen. Die Mehrzahl der Unfälle resultiert aus einer Fehlbedienung oder unsachgemäßer Handhabung. Durch die DGUV Regel 100-500 werden von den Berufsgenossenschaften klare Ausbildungsgrundsätze vorgegeben, ohne die keine Arbeiten als Einrichter oder Kontrollperson für mechanische und hydraulische Pressen durchgeführt werden. Dieses Seminar vermittelt das erforderliche Fachwissen.
Inhalte:
Verantwortung und rechtliche Grundlagen
Überblick der geltenden Regelwerke
Pressenarten
Sicherer Betrieb von Pressen
Schutzmaßnahmen und Schutzeinrichtungen
Sicherheitsrelevante Baugruppen
Gefährdungen erkennen und abstellen
Lärm und dessen Folgen für die Menschen
Einrichtung und Freigabe
Prüfung von Pressen
Theoretische Abschlussprüfung
Gesetzliche Grundlagen: Das Seminar wird nach den gültigen gesetzlichen und autonomen Vorschriften durchgeführt. Bei dem vorliegenden Presseneinrichter*in Grundseminar sind dies unter anderem die DGUV Regel 100-500, Kapitel 2.3, Punkt 3.1.2 und 3.5.3 sowie die ITC Akademie Grundsätze.
Zielgruppe: Personen, die als Einrichter*innen und Kontrollpersonen für mechanische und hydraulische Pressen und besonders ausgebildete Einrichter*innen gemäß DGUV Regel 100-500, Kapitel 2.3 vorgesehen sind, Führungskräfte der mittleren Ebene, Werkzeugmacher*innen, Sicherheitsbeauftragte. Voraussetzung: Sie sind mindestens 18 Jahre alt und verfügen über die erforderliche körperliche und geistige Eignung.
Abschluss: Prüfung mit Zertifikat und Berechtigungskarte
Referent: | ITC Graf GmbH |
Ort: | ABZ Garching Lichtenbergstr. 10, 85748 Garching |
Datum: | 06.11.2024 |
Zeit: | 08:30 - 11:30 Uhr |
Seminargebühren Mitglieder: | 345,00 € (zzgl. MwSt.) |
Seminargebühren Nicht-Mitglieder: | 445,00 € (zzgl. MwSt.) |
jeweils + 29,90 € für Seminarunterlagen und Berechtigungskarte |
Die Seminarbelegung erfolgt in der Reihenfolge der eingegangenen Anmeldungen. Der Veranstalter behält sich das Recht vor, Veranstaltungen kurzfristig abzusagen, wenn die erforderliche Mindestteilnehmeranzahl nicht erreicht wird sowie Anmeldungen abzuweisen, wenn die Veranstaltung bereits ausgebucht ist.