Grundseminar für Sicherheitsbeauftragte

Online

Gemäß § 22 SGB VII, § 20 DGUV Vorschrift 1 (bisherige BGV A1) und DGUV Regel 100-001 (bisherige BGR A1)


Gesetzlich vorgeschrieben ist in Unternehmen mit regelmäßig mehr als zwanzig Angestellten die Bestellung eines Sicherheitsbeauftragten - dies fordert das Sozialgesetzbuch VII in § 22.
Die Anzahl der notwendigen Beauftragten richtet sich hierbei nach der Zahl der Beschäftigten und den bestehenden Unfall- und Gesundheitsgefahren. Auch die zeitliche, räumliche und fachliche Nähe des zuständigen Sicherheitsbeauftragten zu den Beschäftigten sind Kriterien für die Bestimmung der notwendigen Zahl von Sicherheitsbeauftragten. Der Sicherheitsbeauftragte leistet einen maßgeblichen Beitrag zur Steigerung der Arbeitssicherheit und des Gesundheitsschutzes im Unternehmen: Als Sicherheitsbeauftragter hat er hat die Aufgabe, den Unternehmer bzw. seinen Vorgesetzten in seinem Umfeld bei der Umsetzung des Sicherheits- und Gesundheitsschutzes am Arbeitsplatz zu unterstützen.
In dieser Schulung erhalten Sie in das für diese verantwortungsvolle Aufgabe notwendige Rüstzeug: Unsere Experten informieren Sie über die rechtlichen Grundlagen des Arbeitsschutzes und Ihre Aufgaben als Sicherheitsbeauftragter. Sie erhalten eine Einführung in die sicherheitstechnischen Einrichtungen, lernen die wichtigsten Gesundheitsgefahren und Unfallarten kennen und schätzen die Bedeutung und den Aufbau von betrieblichen Sicherheitsprogrammen professionell ein. Durch die praxisbezogene Vermittlung der Inhalte und zahlreicher Fallstudien sind Sie in der Lage, das Gelernte unmittelbar in Ihrem beruflichen Alltag anzuwenden.

Inhalte:

§  Einführung im Arbeits- und Gesundheitsschutz

§  Vorschriften des Arbeits- und Gesundheitsschutzes

§  Verantwortung des Sicherheitsbeauftragten

§  Aufgaben und Leistung der Berufsgenossenschaft

§  Unfallauswertung und Unfallanalyse

§  Dokumentation im Arbeitsschutz

§  Betriebsbegehungen

§  Persönliche Schutzausrüstung

§  Brandschutz

§  Erste Hilfe

§  Ergonomie

§  Sauberkeit und Ordnung

Gesetzliche Grundlagen: Das Seminar wird nach den gültigen gesetzlichen und autonomen Vorschriften durchgeführt. Bei der vorliegenden Ausbildung zum Sicherheitsbeauftragten sind dies unter anderem Vorschriften aus dem Sozialgesetzbuch SGB VII § 22, DGUV Vorschrift 1 sowie die ITC Akademie Grundsätze.

Zielgruppe: Personen, welche als Sicherheitsbeauftragte beauftragt werden sollen sowie alle Personen, welche im Arbeitsschutz tätig sind. Um Interessenkonflikte zu vermeiden, sollten Sicherheitsbeauftragte keine Vorgesetztenfunktion haben.

Abschluss: Lernmaterial als druckgeschützter Download während des Webinars verfügbar.
Zertifikatsversand erfolgt im Nachgang

Referent:               

ITC Graf GmbH

Ort:

online

(PC, Notebook, Smartphone oder Tablet mit jeweiligem Internetzugang pro Teilnehmer, Mikrofon und Lautsprecher; Einwahl per Telefon ist möglich, Webcam ist optional)

Datum:

24.11.2025

Zeit:              

08:30 – 15:30 Uhr

Gebühr (zzgl. MwSt.):

445,00 €

345,00 € (für Mitglieder)

Anmeldung

Ansprechpartner

Richard Tauber

Richard Tauber

Hauptgeschäftsführer

Tel. 089 20 300 77-0

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