Frohe Ostern wünscht der Fachverband Metall Bayern
Wir wünschen unseren Mitgliedern und ihren Familien erholsame Osterfeiertage und einen gelungenen Frühlingsbeginn.
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Nach mehrstündigen Verhandlungen haben sich die Vertreter*innen der Arbeitgebenden und der Arbeitnehmenden am 06. Mai 2022 auf den Tarifabschluss 2022/2023 im bayerischen Metallhandwerk geeinigt. Nachfolgend können die Details der Einigung nachgelesen werden.
Der neue Entgelttarifvertrag wird mit Wirkung ab 01. Juni 2022 in Kraft gesetzt und läuft bis zum 31. Januar 2023, also mit einer Laufzeit von 8 Monaten.
Mit Wirkung ab dem 01. September 2022 sind die Ausbildungsvergütungen für die Lehrlinge in den Ausbildungsbetrieben neu festgesetzt worden.
Darüber hinaus sind mit Wirkung ab 01. Juli 2022 Änderungen im Manteltarifvertrag und mit Wirkung ab 01. Juni 2022 Änderungen in der Tarifvereinbarung über die "Bonusregelung" erfolgt. Dies beinhaltet hauptsächlich redaktionelle Veränderungen.
Des Weiteren wurde ein neuer Tarifvertrag "Jobrad" abgeschlossen, der keine Verpflichtung hierzu schafft, sondern lediglich die Möglichkeit einer entsprechenden Entgeltumwandlung zu dieser betrieblichen Vereinbarung eröffnet, wenn beide Arbeitsvertragsparteien dies auch möchten.
Die neuen Tarifvereinbarungen samt Entgelttafeln, das Erläuterungsschreiben hierzu sowie die entsprechende Bestätigung über die tarifliche Entgelterhöhung zur Vorlage bei Auftraggebern sind im VerbandsPortal eingestellt und können auch unter „Metallhandbuch“ bei „Tarifunterlagen“ herunter geladen werden.
Wir wünschen unseren Mitgliedern und ihren Familien erholsame Osterfeiertage und einen gelungenen Frühlingsbeginn.
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