Hinweisgeberschutzgesetz
Das Hinweisgeberschutzgesetz soll Whistleblower schützen, die Missstände in Unternehmen melden. Das Gesetz definiert Whistleblower als natürliche Personen, die im Rahmen ihrer beruflichen Tätigkeit Informationen über strafbare Handlungen oder rechtswidrigen Verstößen erlangen und diese an eine hierfür eingerichtete Meldestelle weitergeben.
Formulare und weitere Unterlagen finden Sie in unserem Verbandsportal.
Ansprechpartner
- Name
- Heinz Kelm
- Position
- Betriebswirtschaft / Technik
- Tel.
- 089 20 300 77-45
- E-Mail schreiben
Weitere Neuigkeiten
-
Die Gute Form 2026
Die Sieger des Landeswettbewerb „Die Gute Form“ des Jahrgangs 2025/26 stehen fest. Wir gratulieren!
Mehr lesen
-
Betriebsbesichtigung bei RK-tec eröffnet Herbstvorstandssitzung 2026
Mit einer spannenden Betriebsbesichtigung bei der RK-tec Maschinenbau GmbH & Co. KG in Aiterhofen startete der Vorstand des Fachverband Metall Bayern in seine Herbstvorstandssitzung 2026.
Mehr lesen
-
Das Metallhandwerk beim Trachten- und Schützenzug 2026
Bayerisches Metallhandwerk zeigt Präsenz und Tradition zur Eröffnung des Münchner Oktoberfests.
Mehr lesen