Hinweisgeberschutzgesetz

Das Hinweisgeberschutzgesetz soll Whistleblower schützen, die Missstände in Unternehmen melden. Das Gesetz definiert Whistleblower als natürliche Personen, die im Rahmen ihrer beruflichen Tätigkeit Informationen über strafbare Handlungen oder rechtswidrigen Verstößen erlangen und diese an eine hierfür eingerichtete Meldestelle weitergeben.

Formulare und weitere Unterlagen finden Sie in unserem Verbandsportal.

Ansprechpartner

Heinz Kelm

Heinz Kelm

Betriebswirtschaft / Technik

Tel. 089 20 300 77-45

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