Aktualisierte Geländer-Richtlinie (10/2023) / Tagesseminar im ABZ Garching
Fachgerechte Geländerausführungen nach DIN 18065 (2015-03)
Mit Hilfe der neuen „Geländer-Richtlinie“ (Ausgabe April 2019, inkl. Aktualisierung August 2020 und Oktober 2023) vermittelt diese Schulung in verständlicher Form die rechtlichen und statischen Erfordernisse für Balkon- und Treppengeländer sowie die unterschiedlichen Maße und Abstände in Abhängigkeit der Absturzhöhe und Nutzungsart (privat, öffentlich bzw. gewerblich)
Inhalte:
Baurecht vs. Haftungsrecht
Ausführungsarten unter Berücksichtigung der verschiedenen Landesbauordnungen bzw. Sonderbauvorschriften (z.B. Schule, Kindergarten)
Ausführungsklassen, Ü-Kennzeichnung, Schweißzertifikat
Konstruktive Anforderungen
Verankerungen
Geländerhöhen, -füllungen und -abstände
Werkstoffe S235 und CrNi-Stähle
Übersteighilfen
Geländer in Wohngebäuden, Arbeits- und Versammlungsstätten
Statische Anforderungen
Lastenannahmen nach EC1
Vereinfachter statischer Nachweis
Nachweis der Gebrauchstauglichkeit
Neuerungen in der Geländer-Richtlinie:
Verankerungen in Holz: die Änderungen werden in der Richtlinie beschrieben.
16 unterschiedliche Landesbauordnungen In der Geländer-Richtlinie werden die aktuellen Angaben aus den jeweiligen Bauordnungen übersichtlich dargestellt.
Balkone mit Photovoltaikanlagen: Erläuterungen zum Einsatz von Photovoltaikanlagen wurden aufgenommen.
FAQs: ein Experten-Team aus Verband und Industrie häufig gestellte Fragen aufgenommen
Zielgruppe: Sachverständige für das Metallbauerhandwerk, Metallbaumeister/innen, Meisterschüler/innen und mit der Planung von Geländern beauftragte Gesellinnen und Gesellen
Dieses Seminar ist für Sachverständige nach § 17 MSVO anrechenbar.
Referent: | Dipl.-Ing. Frank Kania, Technischer Berater im BVM |
Ort: | ABZ Garching Lichtenbergstr. 10, 85748 Garching |
Datum: | 15804.2024 |
Zeit: | 08:30 - 16:00 Uhr |
Gebühr (zzgl. MwSt.): | 398,00 € 298,00 € (für Mitglieder) |
Die Seminarbelegung erfolgt in der Reihenfolge der eingegangenen Anmeldungen. Der Veranstalter behält sich das Recht vor, Veranstaltungen kurzfristig abzusagen, wenn die erforderliche Mindestteilnehmeranzahl nicht erreicht wird sowie Anmeldungen abzuweisen, wenn die Veranstaltung bereits ausgebucht ist.